Arbeitsrecht

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Herr Rechtsanwalt Frank Haßler berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei

  • Kündigungsschutzprozessen
  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt nebst Zuschlägen
  • Prüfung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung bei Sozialplanverhandlungen
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen

Rechtsanwalt Haßler ist seit 1990 als Rechtsanwalt und seit 1996 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und kann vor diesem Hintergrund auf eine umfangreiche Erfahrung zurückgreifen.

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Frank Haßler

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Mietrecht und Schadensersatzrecht

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