Familienrecht

Familienrecht

Streitigkeiten aus Anlass der Trennung und Scheidung oder wegen der Beziehungen zu Kindern betreffen regelmäßig mehrere Sachverhalte mit rechtlichen Konsequenzen.

Herr Rechtsanwalt Thomas Schüller berät und vertritt Sie umfassend in allen Bereichen des Familienrechts, wie beispielsweise

  • dem ehelichen Güterrecht und den diesbezüglichen Gestaltungsmöglichkeiten
  • dem Scheidungsrecht
  • dem Familien- und Ehegattenunterhalt
  • dem Umgangs- und Sorgerecht
  • dem Verwandtenunterhalt

um nur die wichtigsten Themengebiete zu nennen.

Dabei kann Herr Rechtsanwalt Schüller für Sie erfolgreich auf mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung sowie die mit der Fachanwaltschaft nachweislich erworbenen besonderen Kenntnisse zurückgreifen.

Als Notar steht Ihnen Herr Schüller in allen Fragen der individuellen rechtlichen Gestaltung z.B. von

  • Eheverträgen
  • Scheidungsfolgen
  • Lebenspartnerschaft
  • Lebensgemeinschaft
  • Kinder, Adoption, Testament u. Erbverträgen

und den damit verbundene Beurkundungen zur Verfügung.

Gern stehe ich Ihnen auch im Zusammenhang mit weiteren Beratern (Steuerberater) zur Optimierung der familienrechtlichen Rechtsverhältnisse in steuerlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner


Thomas Schüller

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Rechtsanwalt und Notar

Familienrecht, Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

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