Im Rahmen einer erbrechtlichen (Erst-)Beratung erhalten Sie einen Überblick über Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht. Rechtsanwalt Hülsebusch informiert Sie hierbei über die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge oder aber wie Sie, durch ein eigenhändiges Testament bzw. ein notarielles Testament, Einfluss auf die Erbfolge zu nehmen. Ebenso erhalten Sie bei Bedarf Informationen zu Themen wie dem „Berliner Testament“, der Möglichkeit, ein Vermächtnis, eine Vorerbschaft bzw. Nacherbschaft anzuordnen oder eine Stiftung ins Leben zu rufen. Des Weiteren bezieht sich die Beratung durch Rechtsanwalt Hülsebusch auf Fragen zum Thema Schenkung zu Lebzeiten, bei der im höheren Alter erbrechtliche und insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind (Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer etc.), sowie vorweggenommene Erbfolge. Durch effektive Gestaltungsmöglichkeiten können Erbschafts- oder Schenkungssteuern vermieden werden. Ihr Eigentum kann vor dem Zugriff Dritter wirksam durch erbrechtliche Regelungen geschützt werden. Vermögen kann steuerneutral auf nachfolgende Generationen, den Ehepartner/die Ehepartnerin oder sogar Dritte übertragen werden.
Fachanwalt Hülsebusch berät und informiert Sie zudem ebenfalls kompetent in allen Fragen zum Thema Vorsorge, zum Beispiel hinsichtlich Vollmachten, zu Fragen der Betreuung, zur Vorsorgevollmacht oder zum Thema Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verwaltungsrecht und allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Für Erben bzw. Erbengemeinschaften ist es häufig von großer Bedeutung, sich nach einem Erbfall zunächst in einer ersten Beratung in rechtlicher Hinsicht eine Orientierung in der neuen Situation zu verschaffen. Rechtsanwalt Hülsebusch kann Erben bzw. Erbengemeinschaften dabei unter anderem kompetent Auskunft über finanzielle Vorteile und Nachteile der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geben. Ebenso kann er Ihnen Empfehlungen geben, ob die Anfechtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages für Sie gegebenenfalls unter finanziellen Aspekten vorteilhaft ist. Auch nach Eintritt eines Erbfalles kann noch durch geschickte Gestaltungsmöglichkeiten Erbschaftssteuer legal erspart werden.
Nach einem Todesfall unterstützt Rechtsanwalt Hülsebusch Sie zudem in ganz praktischen Angelegenheiten: Im Erbscheinsverfahren, bei Rechtsfragen rund um die Beerdigung oder um die Immobilienbewertung und im Rahmen der Erbauseinandersetzung sowie bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen, von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Die Übertragung von Vermögen und Unternehmen auf die nächste Generation erfordert Gespür für den Ausgleich zwischen dem "Machbaren" und dem ökonomisch Sinnvollen. Wenn ihr Unternehmen in den nächsten Jahren in ein neues Fahrwasser geleitet werden, gilt es, Liquidität für die Nachfolge zu sichern und das Ruder den Richtigen verlässlich in die Hand zu geben. Unter rechtlichen, strategischen und steuerlichen Gesichtspunkten helfe ich Ihnen Lösungen in der Generationennachfolge – unabhängig davon, ob es eine Übertragung durch Schenkung, Vererben und Verkauf handelt zu entwicklen und umzusetzen. Nur durch optimale Beratung und Gestaltung umfassender Verträge wird der Erhalt der von Ihnen geschaffenen Vermögens- beziehungsweise Unternehmenseinheit sichergestellt.
Die Bearbeitung komplexer Schenkungs- und Erbfälle sowie die Durchführung von Übertragungen erfordert Sachverstand in wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, ein Gespür für die Planung von Abläufen sowie eine kompetente, kontinuierliche Betreuung.
Ich stehe Ihnen mit meinen erfahrenen Partnern in den Bereichen der steuerlichen (insbesondere erbschaftsteuerlichen) Optimierung als auch der gesellschafts-, familien- und erbschaftsrechtlichen Strukturierung zur Verfügung.
Eine einvernehmliche Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten in einer ohnehin schwierigen Situation von großer Bedeutung und sollte das Ziel sein. Rechtsanwalt Hülsebusch unterstützt Sie als Erben oder Erbengemeinschaften auch mit dem Ziel einer einvernehmlichen Erbauseinandersetzung. Wenn es von allen Erben gewünscht wird, unterstützt er Erben auch als neutrale Person bei der Nachlassabwicklung – wie ein Testamentsvollstrecker.
Als zertifizierter Testamentsvollstrecker übernimmt Rechtsanwalt Hülsebusch gelegentlich selbst Testamentsvollstreckungen und berät darüber hinaus selbstverständlich auch zu allen Fragen der Testamentsvollstreckung.
Im Erbrecht bedürfen einige letztwillige Verfügungen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Form. Aus diesem Grund unterstützt Rechtsanwalt Hülsebusch Sie bei der Einholung und Prüfung von Vertragsentwürfen eines Notars und steht Ihnen als Begleiter bei Notarterminen zu Verfügung.
Selbstverständlich steht Ihnen bei uns im Haus auch Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Schüller für sämtliche Beurkundungen rund ums Erbrecht und auch alle anderen notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.