Der Staat tritt dabei in seiner Funktion als Exekutive, also beispielsweise in Form der Polizei oder der Ordnungsämter, auf. Dies kann von Kostenbescheiden für polizeiliche Maßnahmen bis hin zu Beseitigungsverfügungen von Gebäuden reichen. Sie haben immer die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und staatliches Handeln prüfen lassen, notfalls gerichtlich.
Auf dem Gebiet des Gebührenrechts überprüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit von Gebührensatzungen und der darauf ergangenen Gebührenbescheide.
Auf dem Gebiert des privaten und öffentlichen Baurechts überprüfen wir auch die Baugenehmigungen Ihrer Nachbarn oder die Ablehnung des eigenen Antrags. Wir helfen Ihnen bei der vorherigen Prüfung und Vorbereitung eigener Genehmigungsverfahren. Wir helfen Ihnen auch bei folgenden Punkten: Bauordnungsrecht, Abbruchsanordnung, Nutzungsuntersagung § 65 LBO, Baunutzung, Nutzungsänderung, Bauen im Innen- und Außenbereich, Baugenehmigung § 58 LBO, Ausnahmen und Befreiungen, Bauvorbescheid § 57 LBO, Baulandumlegung, Bebauungsplan, Emissionsrecht, Enteignung, Erschließungsrecht, Nachbarwiderspruch, Sanierungsmaßnahmen und Umweltrecht.
Auch im Hochschulrecht können wir Ihnen helfen. Wir vertreten Sie in allen Belangen der Hochschulzulassung, Exmatrikulationsverfahren und Prüfungen.
Im Fahrerlaubnisrecht helfen wir Ihnen nach Führerscheinentzug eine Sperrfristverkürzung zu erreichen oder auch eine Sperrfrist zu vermeiden, wenn wir rechtzeitig hinzugezogen werden. Auch in allen Fragen rund um das Thema MPU stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.
Im Beamtenrecht vertreten wir Sie in allen Fragen zu Disziplinarverfahren, Abordnung, Beförderung, Besoldung, dienstliche Beurteilung, Dienstunfähigkeit, Ernennung, Nebentätigkeit, Ruhestand, Versetzung und Versorgung.
Im Gewerberecht- Gaststättenrecht vertreten wir Sie in allen Fragen zu Erlaubnissen, insbesondere: Spielgeräte §§ 33 c, d GewO, Bewachungsgewerbe § 34 a GewO, Versteigerergewerbe § 34 b GewO, Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer § 34 c GewO, Versicherungsvermittler § 34 d GewO, Versicherungsberater § 34 e GewO aber auch zu allen Fragen betreffend: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit § 35 GewO, Gaststättenerlaubnis § 2 GaststättenG, Vorläufige Erlaubnis § 11 GaststättenG, Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis § 15 GaststättenG.
Im Recht der freien Berufe vertreten wir Sie zu allen Fragen der Zulassung, Approbation, Berufsunfähigkeit, Versorgung und Renten.