Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben. Im Strafverfahren bringt der Staat gegen persönliche Freiheit und Vermögen des einzelnen seine Machtmittel mit einer Wucht zum Einsatz wie in keinem anderen Bereich des gesellschaftlichen Lebens (Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)
In diesem Kampf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schüller mit seiner Erfahrung aus mehr als zwei Jahrzehnten Strafverteidigung als Fachanwalt für Strafrecht zur Seite.
Herr Rechtsanwalt Schüller bearbeitet schwerpunktmäßig insbesondere folgende Bereiche.
Familienrecht, Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie allgemeines Zivil- und Vertragsrecht